Die Dichtheitsprüfung - Verpflichtend für alle Betreiber von Anlagen ab 5 t CO2-Äquivalent Kältemittelfüllung.
Die jährliche Dichtheitsprüfung ist für alle Betreiber von Anlagen ab 5 t CO2-Äquivalent Kältemittelfüllung verpflichtend. Selbstverständlich übernehmen wir auch diese Leistung für Sie und sorgen so für die sichere Erfüllung der Vorschriften bei gleichzeitiger Werterhaltung.
Die Fakten im Überblick:
- Die jährliche Dichtheitsprüfung nach VERORDNUNG (EU) Nr. 517/2014 durch sachkundiges und zertifiziertes Personal ist Pflicht.
- Inspektion und Wartung müssen in regelmäßigen Abständen erfolgen.
- Eine Dokumentationspflicht gilt für diese Maßnahmen, ebenso wie für nachgefülltes Kältemittel aufgrund von Leckage sowie den Verbleib nach Rückgewinnung und Entsorgung.
Fordern Sie hier unseren Service an– wir freuen uns auf Sie!