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EU-Verordnung trifft Betreiber von Kälteanlagen

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Langenargen(oej). Seit dem 4. Juli 2007 ist die Rechtsverordnung EU-VO 842/2006 "F-Gase-Verordnung" in Kraft. Die umfangreiche Verordnung regelt unter anderem die Pflichten für Betreiber von Kälteanlagen. Betroffen sind alle Anlagen ab drei Kilogramm Füllgewicht mit Fluorkohlenwasserstoff und Hydro-Fluor-Kohlenwasserstoff-Kältemitteln. Die Mittel wie beispielsweise R134a, R404a oder R410 müssen in Zukunft mit umfangreichen Aufzeichnungen dokumentiert werden.

Beschrieben werden dort:

  • Menge und Typ des fluorierten Treibhausgases
  • Nachgefüllte Mengen
  • Bei Wartung, Instandhaltung oder endgültige Entsorgung zurückgewonnene Menge
  • Daten über das Unternehmen und das technische Personal, welches die Wartung oder Instandhaltung vorgenommen hat
  • Termine und Ergebnisse der Kontrollmaßnahmen

Auch eine Dichtigkeitskontrolle der Anlagen gehört zu den neuen Kontrollmaßnahmen. Vorgeschriebene Intervalle sollen die Effektivität der Verordnung noch erhöhen.

So müssen Kontrollen und Dokumentation wie folgt durchgeführt werden:

  • ab drei Kilogramm Kältemittel jährlich
  • ab dreißig Kilogramm halbjährlic
  • ab 300 Kilogramm vierteljährlich.

Die Intervalle können unter umständen relativ kurz sein, wie aus der neuen Verordnung zu ersehen ist. Es kann sich also lohnen, um entsprechende Unannehmlichkeiten zu vermeiden, die neuen gesetzlichen Maßnahmen im Rahmen eines Servicepaketes mit abdecken zu lassen. H&H Gerätebau bietet einen solchen umfangreichen Service, der die Kontrollen und Dokumentationen auch nach neuestem Standard umfasst. Mit einer solchen Servicevereinbarung ist gewährleistet, dass keine Fristversäumnisse mehr vorkommen.

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